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Strafbefehl erhalten: Was muss ich tun?

Autor: Rechtsanwältin Dr. Maria Miluscheva, Fachanwältin für Strafrecht


In der Praxis wird eine große Zahl von Ermittlungsverfahren mit dem Erlass eines Strafbefehls abgeschlossen. Im Folgenden wird eine kurze Übersicht über die Regelungen und Folgen eines Strafbefehls vermittelt.

Was ist ein Strafbefehl

Der Strafbefehl ist einem Urteil gleichzusetzen. Das bedeutet, dass der Empfänger für schuldig gesprochen und dass ihm die durch den Strafbefehl genannte Strafe auferlegt wird. Die Verurteilung kann genauso wie bei einem Urteil in das Bundeszentralregister eingetragen werden und erscheint unter Umständen auch im Führungszeugnis. Die Strafe kann durch eine Gefängnisstrafe vollstreckt werden. Die Fahrerlaubnis kann entzogen und eine Sperre für seine Neuerteilung wirksam angeordnet werden.

Im Unterschied zu einem Urteil wird ein Strafbefehl ohne Durchführung einer Hauptverhandlung erlassen. Das heißt, dass man verurteilt worden ist, ohne die Möglichkeit erhalten zu haben, entlastende Tatsachen und Beweismittel vorzubringen.

Kann der Strafbefehl geändert werden

Wenn der Sachverhalt, der Ihnen zur Last gelegt wird, nicht den Tatsachen entspricht, können Sie gegen den Strafbefehl Einspruch einlegen. Wichtig ist, dass der Einspruch unbedingt innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Zustellung eingelegt wird. Nach der Einspruchseinlegung wird der Sachverhalt vom Gericht im Rahmen der Hauptverhandlung überprüft. Der Betroffene erhält Gelegenheit, seine Sicht der Dinge vor Gericht zu schildern und die Beweismittel der Staatsanwaltschaft auf den Prüfstand zu stellen. Am Ende kann das Verfahren eingestellt oder der Betroffene freigesprochen werden.

Es kann durchaus sein, dass die Tatsachen, die dem Strafbefehl zugrunde liegen, richtig sind bzw. nachgewiesen werden können. Legt man in einem solchen Fall gegen den Strafbefehl Einspruch ein, wird das Gericht einen Termin ansetzen und zur Erforschung der Wahrheit eine Beweisaufnahme durchführen. In der Regel werden die Zeugen und Sachverständige geladen, die dem Gericht bei der Aufklärung des Sachverhalts behilflich sein können. Ergibt die Beweisaufnahme, dass der Angeklagte die ihm zur Last gelegte Tat begangen hat, ergeht ein Urteil, das hinsichtlich der verhängten Strafe im Vergleich zum Strafbefehl ungünstiger ausfallen kann. Durch unsere anwaltliche Beratung (s.u.) erfahren Sie, wie man solche Konsequenzen verhindern kann.

Ist man "nur" mit der festgesetzten Geldstrafe nicht einverstanden, besteht die Möglichkeit, dass diese geändert wird, ohne dass eine Hauptverhandlung durchgeführt wird. Die Änderung der Strafe kann im schriftlichen Verfahren erfolgen. Hierzu muss ein beschränkter Einspruch erhoben werden.

Was passiert bei Untätigkeit

Lassen Sie den Strafbefehl auf sich beruhen und gehen dagegen nicht vor, wird er rechtskräftig und kann grundsätzlich nicht mehr geändert werden. Das gilt selbst für den Fall, dass Sie unschuldig sind oder gegen Sie eine unangemessene Strafe verhängt wurde. Unseren Erfahrungswerten zufolge werden Geldstrafen sehr oft höher angesetzt als vom Gesetz vorgesehen.

Unser anwaltlicher Rat

Der Strafbefehl ist wie eine gerichtliche Verurteilung und muss ernst genommen werden. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, den Strafbefehl zu ändern. Auf jeden Fall soll Einsicht in die Ermittlungsergebnisse der Staatsanwaltschaft erfolgen, damit eine Entscheidung gefällt werden kann, ob sich die Durchführung der Beweisaufnahme lohnt. Manchmal werden dadurch nur zusätzliche Kosten verursacht, die man mit Hilfe eines erfahrenen Strafverteidigers vermeiden kann. Wenn Sie einen Strafbefehl erhalten haben, lassen Sie sich rechtzeitig durch einen Anwalt beraten, ob und inwieweit sich der Einspruch lohnt.